Ab sofort gilt in Gottesdiensten keine Abstandspflicht mehr, die generell und überall geltende (nicht nur für Gottesdienste) Empfehlung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern aber bleibt bestehen seitens des Landes Baden-Württemberg.
Das bedeutet für den Gottesdienst: Wer einen Mindestabstand zu anderen Gottesdienstbesuchern einhalten möchte, kann das tun, aber es ist nicht verpflichtend. Darüber hinaus können Personen nebeneinander sitzen, unabhängig davon, ob sie aus einem Haushalt sind oder nicht.
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