KIRCHENEINTRITT

Wie kann ich in die Kirche eintreten?
Sie beantragen den Eintritt bei Ihrem örtlichen Pfarramt. Eine Taufe ist nur dann nötig, wenn Sie noch nicht getauft sind. Auch wenn Sie katholisch getauft sind, ist keine weitere Taufe notwendig, da die Kirchen die Taufen gegenseitig anerkennen.

Ich bin vor einiger Zeit ausgetreten. Kann ich wieder eintreten?
Grundsätzlich ja. Dem Wiedereintritt geht in der Regel ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer voraus. Im Gespräch werden Beweggründe und Voraussetzungen des Wiedereintritts besprochen.

Ich bin katholisch. Wie trete ich zur evangelischen Kirche über?
Der erste Schritt ist der Austritt aus der katholischen Kirche. Hierfür ist keine Genehmigung des katholischen Pfarramtes nötig. Für den Austritt aus der Kirche ist das Standesamt zuständig. Im zweiten Schritt nehmen Sie Kontakt mit dem evangelischen Pfarramt auf. (Für den Übertritt von der evangelischen zur katholischen Kirche gelten die gleichen Regeln.)

Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Für den Austritt aus der Kirche ist das Standesamt zuständig – d.h. Sie müssen zu Ihrem Rathaus gehen. Wenn Sie möchten, können Sie gerne mit dem Pfarrer ein Gespräch über Ihre Beweggründe führen.

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