Der christliche Glaube stützt sich auf die Hoffnung, dass sowohl das Leben als auch der Tod in Gottes Händen liegen. Der Tod ist im christlichen Glauben aufgefangen in der Hoffnung, dass wahr ist, was Jesus gesagt hat: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben – auch wenn er stirbt.“ (Johannes 11,25)

Im Trauergottesdienst nehmen wir Abschied von den Verstorbenen. Wir feiern diesen Gottesdienst in der Hoffnung und Zuversicht, dass die Verstorbenen aufgenommen sind in die Gegenwart Gottes durch Jesu Auferstehung von den Toten.

Bitte nehmen Sie so bald wie möglich Kontakt mit dem Pfarramt (Tel 07744-407, pfarramt@wutachblick.de) auf und setzen Sie den Termin der Beerdigung erst nach Rücksprache mit dem Pfarrer und dem örtlichen Friedhofsamt fest.

Fragen und Antworten zu einer Bestattung

Gibt es die Möglichkeit der Begleitung für die Angehörigen und den Sterbenden?
Ja. Das kann durch Ihren Pfarrer oder durch besonders dafür ausgebildete Menschen geschehen. Inzwischen gibt es in einigen Gemeinden sogenannte „Hospizgruppen“ zur Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen. Die zuständige Gruppe für das Wutachtal finden sie hier.

Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsunternehmen?
Das Bestattungsunternehmen kann alle Aufgaben bis zur Grablegung und Grabpflege übernehmen oder vermitteln.

Müssen wir alle Angebote von einem Bestatter nehmen?
Zunächst sollten Sie die örtlichen Vorgehensweisen nach einem Sterbefall kennen. Die Aufgaben eines Bestattungsunternehmens richten sich danach.
Theoretisch könnten Sie Angebote von mehreren Bestattern einholen und auch mehrere Bestatter beauftragen. Fraglich bleibt, ob sich die Bestattungsunternehmen darauf einlassen, und ob in einem Trauerfall genug Zeit und Nerven dafür da sind. Angehörige haben im Trauerfall meist andere Sorgen als den Vergleich zwischen Bestattungsunternehmen.

Kann ich auch eigene Wünsche einbringen?
Das können Sie, wenn es nicht den örtlichen Bestattungsvorschriften widerspricht. Telefonisch können Sie sich bei Ihrem zuständigen Friedhofsamt erkundigen. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit dem Bestatter oder den dafür zuständigen Personen. Auch Ihren Pfarrer sollten Sie beim Trauergespräch darauf ansprechen.

Welche Argumente sprechen für eine Erdbestattung und welche für eine Feuerbestattung?
Für eine Feuerbestattung sprechen die meist geringeren Kosten und der in der Regel geringere Aufwand bei der Pflege der Grabstätte. Für eine Erdbestattung spricht hauptsächlich ein seelischer Aspekt. Es wird sichtbar ein Mensch im Sarg in die Erde gelegt und man kann später für die notwendige Trauerarbeit immer wieder mit der Vorstellung ans Grab gehen, dass der oder die Verstorbene wirklich dort liegt.
Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung. Der Körper des/der Verstorbenen wird in einem Sarg der Erde übergeben. Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper.
Bei der Feuerbestattung wird der Körper eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt. Nach den unterschiedlich gültigen Gesetzen muss die Einäscherung entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht worden sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden.

Was kostet eine Bestattung?
Die Höhe der Summe hängt von Ihren Wünschen ab. Ein edles Holz und teure Beschläge am Sarg erhöhen den Preis ebenso wie aufwendiger Blumenschmuck und zusätzliche Musik. Die Kosten der Bestattung sollten für Sie nachvollziehbar sein.

Das Angebot eines Bestatters setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen: eigene Leistungen und Lieferungen, Fremdleistungen (Todesanzeigen, Blumen o.ä.), Friedhofs- und sonstige Gebühren.

Evangelisch und katholisch – Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarrer abgesprochen werden.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl beerdigt werden?
Kirchlicherseits gibt es da keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, inwieweit sie eine Bestattung Auswärtiger zulassen.

Ich bin nicht in der Kirche. Kann ich kirchlich bestattet werden?
In der Regel geht das nicht. Ausnahmefälle sind in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich.

Mein Familienmitglied ist nicht in der Kirche gewesen. Kann ich eine kirchliche Bestattung wünschen?
Sie können Ihren Pfarrer darum bitten. Es liegt jedoch in seinem Ermessen als Seelsorger, ob er Ihrer Bitte entspricht.

Wenn es der durch den Kirchenaustritt ausgedrückte Wunsch eines Menschen war, mit Kirche nichts mehr zu tun haben zu wollen, wird wohl auch kaum ein Pfarrer eine solche Bestattung vornehmen.

Unser Kind ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?
Selbstverständlich.

Bitte wenden Sie sich für weitere organisatorische Fragen an das Pfarramt (07744-407, pfarramt@wutachblick.de).

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