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Nach der Wahl der Kirchenältesten im letzten Jahr steht nun die Wahl der Mitglieder der Landessynode an.

Die Landessynode ist das „Parlament“ der Landeskirche, das wesentliche Entscheidungen über das geistliche, rechtliche und finanzielle Leben trifft. Auch die Wahl der Landesbischöfin bzw. des Landesbischofs zählt zu den Aufgaben der Landessynode. Sie setzt sich zusammen aus gewählten und berufenen Mitgliedern.

Die Landessynodalen, die als gewählte Mitglieder unseren Kirchenbezirk vertreten, werden am 13. November 2020 durch die Bezirkssynode gewählt.

Die Gemeindeglieder können sich an der Wahl der Mitglieder der Landessynode in der Weise beteiligen, dass sie Kandidierende für die Wahl vorschlagen.

Ein entsprechender Wahlvorschlag muss von 20 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet werden. Wählbar sind Gemeindeglieder des Kirchenbezirks, welche die allgemeinen Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen (§§ 3 bis 4 LWG).

Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 30.10.202 beim Evangelischen Dekanat, Waldtorstraße 5, 79761 Waldshut-Tiengen eingegangen sein.

Ein Vordruck für einen Wahlvorschlag kann vom Pfarramt zur Verfügung gestellt werden.

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