Einführung der 3G-Regel für den Gottesdienst

Ab dem 14. Februar sollen laut der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg Gottesdienste nur noch unter der 3G-Regelung stattfinden dürfen. Diese Regelung halten wir für falsch und wenden uns mit diesem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Im Folgenden findest du den Wortlaut des Briefes. Am Ende des Briefes hast du die Möglichkeit, in einem Online-Formular dem zuzustimmen und als Unterzeichner des Briefes mit aufgenommen zu werden. Als Verfasser des Briefes richte ich (Pfarrer David Brunner) mich besonders an Pfarrer, Pastoren, Diakone, Jugendreferenten, Gemeindeleiter sowie aktive Gemeindeglieder in Landes- und Freikirchen in Baden-Württemberg.

Mir ist wichtig, dass mit diesem Brief kein Unmut geschürt werden soll und auch nicht destruktiv zu demokratiegefährdendem Verhalten aufgerufen wird, denn von solch einem Verhalten distanziere ich mich ausdrücklich!

Absicht dieses Briefes ist es, in einem sachlichen, versöhnenden Ton einen durch die 3G-Regel für den Gottesdienst auftretenden Missstand zu benennen und um dessen Aufhebung zu bitten.

Die Unterzeichnung des Briefes ist abgeschlossen.

Vielen Dank an 8.205 Unterzeichner.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

mit großer Verwunderung haben wir den Mitteilungen der Landesregierung entnommen, dass ab 14. Februar 2022 die 3G-Regel auch auf Gottesdienste anzuwenden ist. Leider blieben vorausgehende Gespräche der Kirchenleitung unserer Landeskirche mit der Verwaltung der Landesregierung ohne Erfolg.

Die Unterzeichner bringen mit diesem Schreiben zum Ausdruck, dass sie mit diesem Vorgehen der Landesregierung nicht einverstanden sind.

Wir haben in den letzten beiden Jahren der Pandemie und auch jetzt volles Verständnis für die Regelungen zur Eindämmung der Pandemie aufgebracht. Wir haben diese Regelungen umgesetzt und auch in öffentlichen Stellungnahmen und Predigten mitgetragen, immer unter dem Grundsatz: Der Schutz von Menschen, vor allem von Menschen, die zu vulnerablen Gruppen gehören, hat hohe Priorität. 

Warum jetzt Einlassbedingungen für den Gottesdienst notwendig werden sollen, ist uns unverständlich. Gottesdienste sind besondere Äußerungen unseres kirchlichen Handelns, sie sind nicht Veranstaltungen im üblichen Sinne. Die erlassenen Regelungen machen Sinn für den Bereich unserer Veranstaltungen, nicht aber den Gottesdienst, der nach unserer Auffassung von jeglichen Einschränken solange wie möglich frei bleiben muss.

Die letzten beiden Jahre haben nachweislich gezeigt, dass unsere praktizierten Regelungen im Gottesdienst, die strikter als vom Staat gefordert umgesetzt wurden, dem Schutz der Menschen dienten. Es ist uns kein einziger Fall bekannt, durch den ein Gottesdienst zum “Hotspot” oder “spreading event“ geworden wäre. “Wir wollen allen Menschen die Teilnahme am Gottesdienst ermöglichen.” Von diesem Grundgedanken waren alle Entscheidungen und Bemühungen der Kirche in den letzte beiden Jahren geprägt. 

Die Religionsfreiheit sowie die Ausübung derer erachten wir als ein hohes, schützenswertes Gut.

Der nun erfolgte Eingriff in die Feier von Gottesdiensten ist weder mit dem verfassungsrechtlichen Grundrecht noch mit dem juristischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang zu bringen. Unserem Verständnis nach wurde mit der Einführung der 3G-Regeln für Gottesdienste nicht derjenige Eingriff ausgewählt, der unser Interesse, das Ihrem entgegensteht, am wenigsten einschränkt. Dies ist jedoch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzustreben. 

Wir können nicht nachvollziehen, warum die Alarmstufe gesenkt und gleichzeitig erstmals innerhalb der Pandemie die Zugangsregeln für den Gottesdienst verschärft wurden und die bisher in der Alarmstufe II geltenden Regeln sogar noch übertreffen.  

Der 3G-Regel nachzukommen würde bedeuten: Vor Beginn eines Gottesdienstes müssen Kontrollen durchgeführt werden. Damit ist der Zugang zu Gottesdiensten nicht mehr für alle Menschen uneingeschränkt frei. Darüber hinaus ist unerklärlich, weshalb es bisher möglich war, dass sowohl geimpfte und nicht geimpfte Menschen miteinander Gottesdienst feiern konnten, ohne dass es wie oben erwähnt zu “spreading events” kam und dies nun nicht mehr möglich sein soll.

Last but not least: In den vergangenen zwei Jahren haben sich viele Menschen in den beiden Landeskirchen unseres Bundeslandes sowie in den Freikirchen mit großem Engagement, Gewissenhaftigkeit und Verantwortungsbewusstsein für die Einhaltung aller Regeln eingesetzt und dafür Sorge getragen, dass Gottesdienste kein Risiko hinsichtlich des Infektionsgeschehen darstellen. Dieser Einsatz, diese Leidenschaft, diese Arbeit wird mit der von Ihnen angestrebten 3G-Regel nicht nur nicht wertgeschätzt sondern als nutzlos abgetan. Das kann dazu führen, dass gerade diese Menschen, die aufopferungsvoll und gewissenhaft alle Regelungen eingehalten haben, vor den Kopf gestoßen werden. Ist das im Sinne dieser Verordnungen?

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu unseren Einwendungen und bitten die Landesregierung, die 3G-Regelung bei Gottesdiensten zurückzunehmen.

Für Ihre Arbeit in dieser herausfordernden Zeit wünschen wir Ihnen Gottes Segen und viel Kraft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

David Brunner

Pfarrer

Mitunterzeichner des Briefes sind:

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